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   BVerwG, 08.12.2022 - 8 B 49.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,39769
BVerwG, 08.12.2022 - 8 B 49.22 (https://dejure.org/2022,39769)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.2022 - 8 B 49.22 (https://dejure.org/2022,39769)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 2022 - 8 B 49.22 (https://dejure.org/2022,39769)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2023, 160
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 8.19

    Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2022 - 8 B 49.22
    Sie ist insbesondere nicht mangels Hinweises auf die Formvorschrift des § 55d VwGO unvollständig, denn die nach § 58 Abs. 1 VwGO gebotene Belehrung über den Rechtsbehelf schließt dessen Form nicht ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2021 - 9 C 8.19 - BVerwGE 171, 194 Rn. 28 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19

    Unanwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts im Bereich eines Vorhaben- und

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2022 - 8 B 49.22
    Sie ist insbesondere nicht mangels Hinweises auf die Formvorschrift des § 55d VwGO unvollständig, denn die nach § 58 Abs. 1 VwGO gebotene Belehrung über den Rechtsbehelf schließt dessen Form nicht ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2021 - 9 C 8.19 - BVerwGE 171, 194 Rn. 28 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.04.2023 - 7 B 22.22

    Anforderungen an die Darlegung eine grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache;

    Gemäß § 55d Satz 1 VwGO, der auch für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision und deren Begründung gilt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2022 - 8 B 49.22 - juris Rn. 2 und vom 17. Januar 2023 - 9 B 23.22 - juris Rn. 2), sind - vorbehaltlich der Sätze 3 und 4 der Vorschrift - vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln.
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